Die Mehrwertsteuer unterliegt der Selbstdeklaration und steht in der gesamten Verantwortung des Steuerpflichtigen. Weil eine allfällige Steuerrevision in der Regel die letzten fünf Jahre umfasst und die Gesetzgebung teils komplex ist, sind Korrekturen für Abrechnungen der Vorjahre an der Tagesordnung.
Wir unterstützen Sie beim Ordnen und Prüfen der Belege, bei der Buchführung, der Kalkulation und dem Umsetzen einer zuverlässigen Abrechnung, damit Falschdeklarationen und Ergänzungsabrechnungen erst gar nicht auftreten.
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